Dr. iur. Markus Thier – Kompetente und persönliche Rechtsberatung

Willkommen in meiner Kanzlei in Herisau im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Als erfahrener Rechtsanwalt mit über 15 Jahren Praxis in den Bereichen internationales Zivilrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht biete ich Ihnen fundierte und vertrauensvolle Rechtsberatung in der Schweiz. Ob bei Scheidung, der Verteidigung in Strafsachen, Fragen zu internationalen Verträgen oder der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen – ich stehe Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite. Gemeinsam finden wir eine rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Anliegen. Transparente Honorare und persönliche Betreuung sind für mich selbstverständlich.

24h Notfallnummer für Strafrechtliche Notfälle

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Fr. 3,80 / min. (Festnetz)

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht, internationales Zivilrecht und mehr

Portrait
Dr. iur. Markus Thier, Rechtsanwalt

Meine rechtswissenschaftliche Laufbahn begann mit dem Jus-Studium an der Universität Giessen und der Promotion an der Universität Bern, die ich mit der Auszeichnung summa cum laude abschloss. In meiner Dissertation zum Thema „Zurechenbarkeit von Retterschäden im Brandstiftungsrecht“ konnte ich meine präzise und analytische Arbeitsweise vertiefen. Im Anschluss war ich fünf Jahre in Deutschland und sieben Jahre in der Schweiz als angestellter Rechtsanwalt tätig – mit breiter Erfahrung als juristischer Generalist und besonderem Fokus auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Zusätzlich war ich über fünf Jahre als Postdoc an der Universität Zürich forschend tätig. Eine Auswahl meiner Publikationen finden Sie hier. Seit 2021 führe ich meine eigene Anwaltskanzlei in Herisau, nahe St. Gallen, und bin auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:

- Internationales Zivilrecht
- Medizinrecht
- Strafrecht und Strafverteidigung
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Mietrecht

Ich verbinde wissenschaftliche Tiefe mit praktischer Erfahrung und berate Sie kompetent in rechtlichen Fragen im privaten wie wirtschaftlichen Kontext, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.

Rechtsgebiete

Internationales Zivilrecht

Das internationale Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und anderen juristischen Personen über Landesgrenzen hinweg. Es kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn Sachverhalte mit Bezug zu mehreren Staaten vorliegen – zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Verträgen, internationalen Schadensfällen oder familienrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsbezug.

Als erfahrener Rechtsanwalt für internationales Zivilrecht in der Schweiz mit langjähriger Praxis in Deutschland und der Schweiz berate ich Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten bei zivilrechtlichen Fragestellungen im internationalen Kontext. Mein Fokus liegt insbesondere auf der Schnittstelle zwischen dem schweizerischen und deutschen Zivilrecht.

Ich unterstütze Sie bei:
- Der Auslegung und Durchsetzung grenzüberschreitender Verträge
- Internationalen Forderungsangelegenheiten
- Fragen zum internationalen Privatrecht (IPR)
- Familienrechtlichen Fragen mit Auslandsbezug (z. B. Sorgerecht, Unterhalt)
- Zivilrechtlicher Beratung für Unternehmen mit Sitz in mehreren Ländern

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und anderen juristischen Personen. Ziel des Zivilrechts ist es, Streitigkeiten im privaten Bereich zu lösen, indem es klare Regeln für die Rechte und Pflichten der Beteiligten festlegt. Mein Fokus liegt hierbei auf Zivilrecht in der Schweiz und Deutschland.

Strafrecht

Das Strafrecht regelt die Sanktionierung von Verhaltensweisen, die als strafbar gelten. Es legt fest, welche Handlungen mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder anderen Maßnahmen geahndet werden – zum Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum und öffentliche Sicherheit.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich sowohl Beschuldigte als auch Opfer in allen Phasen des Strafverfahrens – von der polizeilichen Einvernahme bis zur Gerichtsverhandlung. Ich setze mich für Ihre Rechte ein, wahre Ihre Interessen konsequent und berate Sie in folgenden Bereichen:
- Strafverteidigung bei Ermittlungs- und Strafverfahren
- Wirtschaftsstrafrecht und komplexe Finanzdelikte
- Verteidigung bei Gewalt-, Drogen- oder Sexualdelikten
- Opfervertretung / Nebenklage
- Strafanzeige und Strafantrag

Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist im Strafrecht entscheidend. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und mein Engagement als Strafverteidiger in der Schweiz.

Das Strafrecht befasst sich mit der Ahndung von Verhaltensweisen, die vom Gesetzgeber als strafbar eingestuft werden. Es legt fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Sanktionen bei einem Verstoß verhängt werden können, wie etwa Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Im Zentrum des Strafrechts steht der Schutz wichtiger Rechtsgüter wie Leben, Eigentum und körperliche Unversehrtheit.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmenden, der Wahrung fairer Arbeitsbedingungen sowie der Ausbalancierung wirtschaftlicher und persönlicher Interessen beider Seiten. Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen – sowohl präventiv als auch im Konfliktfall.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und HR-Abteilungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutz und rechtliche Begleitung bei Entlassungen
- Arbeitszeugnisse und Abgangsentschädigungen
- Diskriminierung, Mobbing oder ungerechtfertigte Kündigung
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht

Gerade im Arbeitsrecht ist eine schnelle, fachkundige Beratung entscheidend, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Ich setze mich engagiert für Ihre Interessen ein – mit einem klaren Blick für praktikable Lösungen.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ziel des Arbeitsrechts ist es, den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und das Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu sichern.

Kontakt

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Dr. iur. Rechtsanwalt
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Schweiz